Bestimmung des Rhesusfaktors beim ungeborenen Kind

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Bestimmung des Rhesusfaktors beim ungeborenen Kind

Sehr geehrte Patientinnen,

seit dem 1.7.2021 können Schwangere mit einem negativen Rhesusfaktor ( z.B. A neg., B. neg., AB neg., 0 neg.) in ihrer Blutgruppeneigenschaft einen Bluttest durchführen lassen, bei welchem der Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes mit einer hohen Sicherheit bestimmt werden kann. Dieser Test wird von den Krankenkassen bezahlt und soll eine unnötige Gabe der Rhesusprophylaxe (sog. ´Rhesusspritze´) vermeiden. Die folgende Pressemitteilung des gem. Bundesausschusses gibt Ihnen schon einmal einen ersten Überblick über die Vor- u. Nachteile der Testung, alles Weitere besprechen wir persönlich bei Ihrer nächsten Schwangerenvorsorge in der Praxis.

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/885/

herzliche Grüße, Dr Franziska Fischer und Michael Dahm

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