Ultraschall in der Schwangerschaft

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Ultraschall in der Schwangerschaft

Die neue Strahlenschutzverordnung ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Darin geht es unter anderem um den Einsatz des Ultraschalls in der Schwangerschaft: Er ist demnach ab Ende 2020 in nicht-medizinischen Kontexten – wie zur Durchführung des sogenannten „Baby-TVs“ – untersagt. In ihrer Pressemitteilung vom 29.01.2019 bekräftigt die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM), dass die Sonografie zu diagnostischen Zwecken hierzulande nur von Ärzten durchgeführt wird. Diese sei deutlich von dem sogenannten „Baby-Watching“ abzugrenzen, das sich auf dem freien Gesundheitsmarkt verbreitet habe. Da die Methode – der 3D-Ultraschall – jedoch die gleiche ist, sind Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft generell in die Kritik geraten. Die DEGUM weist diese vehement zurück: Es gäbe keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingten, medizinischen Schaden am Fötus nachweisen.

„Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“ 1, betont PD Dr. med. Kai-Sven Heling, Vizepräsident der DEGUM. Aktuelle Studien hätten gezeigt, dass eine theoretische, ultraschallbedingte Temperaturerhöhung im Körper der Schwangeren – die als potentielle Gefährdung angesehen werden könnte – deutlich unter dem Temperaturanstieg liege, der durch Fieber oder starke körperliche Aktivität ausgelöst wird. Demzufolge sei der Einsatz des 3D-Ultraschalls im Rahmen der Schwangerenvorsorge in der Regel unbedenklich.2 

Aufgrund dieser zahlreichen Studienerkenntnisse weist die DEGUM die aktuelle Kritik an Ultraschalluntersuchungen per 3D-Verfahren in der Schwangerschaft vehement zurück. „Man kann zwar dem sogenannten „Baby–Fernsehen“ zu kommerziellen Zwecken kritisch gegenüberstehen, da – unter anderem aufgrund von oft wenig qualifizierten Anwendern – sehr wohl die reale Gefahr besteht, tatsächliche Probleme des Feten nicht zu erkennen“, so Heling. „Doch die Anwendung des Ultraschalls zu diagnostischen Zwecken befürworten wir uneingeschränkt.“ Die Aussage in der neuen Strahlenschutzverordnung, laut der eine Gefährdung des Feten durch Ultraschall entstehen könne, sei demnach falsch. Wenn der Gesetzgeber das „Baby-Fernsehen“ verbieten wolle, müsse ein anderer Ansatz gewählt werden. 

In einer erneuten Pressemiteilung vom Januar 2021 weisen die Experten der DEGUM  darauf hin, daß in einigen Portalen inzwischen die Behauptung aufgestellt wird, mit der neuen Verordnung seien nun auch Ultraschalluntersuchungen als Selbstzahlerleistungen verboten. Dies sei eindeutig falsch, die Entscheidung, ob eine Untersuchung im Sinne der Schwangeren und des Ungeborenen sinnvoll und indiziert ist, treffen die betreuenden Frauenärzt*innen. 

DEGUM, DGGG und der BVF möchten an dieser Stelle die Wertigkeit und Wichtigkeit der Durchführung von Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Überwachung der Schwangerschaft und zur Einschätzung des ungeborenen Kindes betonen.3

Quelle: https://www.degum.de/aktuelles/presse-medien/pressemitteilungen/im-detail/news/neue-strahlenschutzverordnung.html

 https://www.degum.de/fileadmin/dokumente/presse/pressemitteilungen/VS_2019-02-07_DEGUM_Pressemitteilung_Neue_Strahlenschutzverordnung__KSH_2019-02-07.pdf

3   https://www.degum.de/aktuelles/presse-medien/pressemitteilungen/2020-1/strahlenschutzverordnung-und-babykino.html

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